§ 27 AHundV — Haftpflichtversicherung
Der Halter eines Assistenzhundes muss eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abschließen und aufrechterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden abdecken.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.