Anlage ADLV — (zu § 5)Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 92, S. 5)

Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen:

1.

im mittleren Auswärtigen Dienst: „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,

2.

im gehobenen Auswärtigen Dienst: „Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und

3.

im höheren Auswärtigen Dienst: „Attachée“ oder „Attaché“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.