Eingangsformel AbfVerbrBußV

Auf Grund des § 18 Abs. 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.