Anlage 5 AAppO — (zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3)Bescheinigung über die praktische Ausbildung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1500)

Herr/Frau........................... ist in der Zeit vom ...............

bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker

praktisch ausgebildet worden.

Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2

angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung

ist vom ................................................................

bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*)

................, den ...............

Siegel oder Stempel

.....................................

(Name der Ausbildungsstätte)

.....................................

(Unterschrift des für die Ausbildung

Verantwortlichen)

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*) Nichtzutreffendes streichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.