Anhang EV ÜblG 1 — Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 994) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
2.
Erstes Überleitungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 603-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juni 1977 (BGBl. I S. 801)
mit folgenden Maßgaben:
a)
Bund und Länder tragen die Kosten der Rückführung, der Suchdienste, der Erstaufnahme, der vorläufigen Unterbringung und Eingliederung von Aussiedlern entsprechend der derzeitigen Praxis.
b)
§ 1 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 und § 21 treten in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet am 1. Januar 1991 in Kraft.
c)
Im übrigen findet das Gesetz keine Anwendung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.