Bereicherungsrecht: Aufbau und Klausurtaktik zu § 812 BGB
Kaum ein Thema jagt Examenskandidat:innen so viel Respekt ein wie das Bereicherungsrecht. Wer die Systematik durchschaut, holt sich Punkte, an denen andere scheitern.
Beiträge für Jurastudierende, Referendar:innen — und alle, die wissen wollen, wie das deutsche Recht im Alltag wirklich funktioniert.
Kaum ein Thema jagt Examenskandidat:innen so viel Respekt ein wie das Bereicherungsrecht. Wer die Systematik durchschaut, holt sich Punkte, an denen andere scheitern.
Der Rücktritt vom Versuch ist ein Dauerbrenner im Examen – und eine Fundgrube für Fehler. Wer das Schema nicht sauber beherrscht, verliert schnell Punkte.
Wann ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig? Ein Blick auf § 138 BGB lohnt sich – denn die Norm ist Examensdauerbrenner und zugleich dogmatisch tückischer, als sie scheint.
Wer mit anderen gemeinsam eine Straftat begeht, haftet auch für deren Tatbeiträge. Doch wann liegt wirklich Mittäterschaft vor – und wo lauern die Klassiker im Examen?
Kaum ein Thema taucht in Zivilrechtsklausuren so häufig auf wie der Schadensersatz statt der Leistung. Wer das Schema und die Fallstricke beherrscht, sammelt Punkte ohne Risiko.
Wer schweigt, wenn er handeln müsste, kann sich strafbar machen. Doch wann genau entsteht eine Garantenstellung – und wie prüft man sie in der Examensklausur sauber?
Wer im Strafrecht-Examen die Irrtumslehre nicht beherrscht, verschenkt Punkte. Dieser Beitrag bringt Ordnung in §§ 16, 17 StGB und den berüchtigten Erlaubnistatbestandsirrtum.
Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen gehört zu den examensrelevantesten Themen des Sachenrechts. Wer Einigung, Übergabe und die Surrogate sauber trennt, hat in der Klausur entscheidende Punkte sicher.
Die Anfechtung gehört zu den absoluten Klassikern jeder Zivilrechtsklausur – und sie ist tückischer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wer das Schema sauber beherrscht, sammelt im Examen verlässlich Punkte.
Die Stellvertretung ist das vielleicht wichtigste Konstrukt des BGB AT. Wer das Schema beherrscht und die typischen Klausurfallen kennt, holt sich verlässlich Punkte.
Kaum ein Rechtfertigungsgrund ist so klausurträchtig wie die Notwehr. Wer die sozialethischen Einschränkungen sicher beherrscht, hebt sich von der Masse ab.
Der gutgläubige Erwerb ist Examensstandard. Wer Rechtsschein, Verkehrsgeschäft und Abhandenkommen sauber trennt, prüft sicher – auch im Klausurmarathon.
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