§ 4 WiVwAuflV

Das Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Deutsches Patentamt".

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.