§ 14 VsorglastVteilStVtr — Entsprechende Anwendung auf § 92b SVG
Die Regelungen der §§ 9 bis 13 gelten entsprechend für § 92b SVG.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.