§ 12 USG — Zuschlag für längeren Dienst

Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.