Eingangsformel TBelV
Auf Grund des § 25 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3 des Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.