§ 1 SVBezGrV 2014 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 33 002 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 857 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.