§ 15 FotografMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fotografenmeisterverordnung vom 17. April 2002 (BGBl. I S. 1438), die durch Artikel 9 der Verordnung vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.