§ 14 FischwAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fischereitechnik,
2.
Fang und Vermarktung,
3.
Fischereiliche Bewirtschaftung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.