IV. BKOrgErl 2018

Dem Bundeskanzleramt werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.