I. BKOrgErl 2013
Es erhalten
1.
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
2.
das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
3.
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;
4.
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;
5.
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.