Prüfschema · Zivilrecht

Zweites VU nach Vollstreckungsbescheid (§ 700 ZPO)

Wie prüfst Du die Voraussetzungen für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils nach Ergehen eines Vollstreckungsbescheids (§ 345, 700 Abs. 6 ZPO)?
  1. I.
    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils
    Merke: Auch in dieser Konstellation ist vom zweiten Versäumnisurteil die Rede, obwohl an die Stelle eines ersten Versäumnisurteils ein Vollstreckungsbescheid getreten ist; dieser wird nach § 700 Abs.1 ZPO einem Versäumnisurteil gleichgestellt.
  2. II.
    Vorliegen eines Vollstreckungsbescheids
  3. III.
    Zulässiger Einspruch der verurteilten Partei
    Aufgrund der Gleichstellung des Vollstreckungsbescheids mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gemäß § 700 Abs.1 ZPO sind die §§ 338 ff. ZPO anwendbar.
  4. 1.
    Statthaftigkeit, § 338 ZPO
  5. 2.
  6. 3.
    Form, § 340 ZPO
  7. IV.
    Säumnis des Einspruchsführers im Einspruchstermin
  8. V.
    Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO
  9. VI.
    Zulässige Klage

    Bei bereits unzulässiger Klage ergeht nämlich ein die Klage abweisendes Prozessurteil.

  10. VII.
    Schlüssigkeit des Klagevorbringens

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.