Zweiterwerb der Hypothek
Wie prüfst Du den Zweiterwerb der Hypothek?
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I.
Einigung über Abtretung der Forderung, §§ 1154 Abs. 1, 3, 398 BGB
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II.
Briefübergabe/Eintragung im Grundbuch, § 1154 BGB
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III.
Berechtigung hinsichtlich der Forderung
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IV.
Berechtigung bezüglich der Hypothek