Prüfschema · Zivilrecht

Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)

Wie kannst Du prüfen, ob Wucher i.S.v. § 138 Abs. 2 BGB vorliegt?
  1. I.
    Objektive Voraussetzungen
  2. 1.
    Gegenseitiger Vertrag
  3. 2.
    Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
  4. 3.
    Schwächesituation des Bewucherten, vgl. § 138 Abs. 2 BGB
  5. II.
    Subjektive Voraussetzung: Ausbeutung der Schwächesituation

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.