Prüfschema · Zivilrecht

vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO)

Wie prüfst Du die vorläufige Vollstreckbarkeit gedanklich (§§ 708 ff. ZPO)?
  1. 1.
    Wer kann was gegen wen vollstrecken?
  2. 2.
    Handelt es sich um einen Fall des § 708 ZPO?
  3. a)
    Liegt ein Fall des § 708 Nr. 1 -3 ZPO vor?
  4. b)
    Liegt ein Fall des § 708 Nr. 4-11 ZPO vor?
  5. 3.
    Falls nein, welcher Fall des § 709 ZPO liegt vor?
    Greift § 708 ZPO nicht, kommt eine Vollstreckung durch den Vollstreckungsgläubiger nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung vollstrecken.
  6. a)
    § 709 S. 1 ZPO → absoluter Betrag
  7. b)
    § 709 S. 2 ZPO → Verhältnis zum zu vollstreckenden Betrag

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.