Verhältnismäßigkeit
Eine staatliche Maßnahme muss stets verhältnismäßig sein. Wie prüfst Du den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?
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I.
Legitimer Zweck
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II.
GeeignetheitIm Anschluss an die Feststellung des legitimen Zwecks ist die sog. „Zweck-Mittel-Relation" zu prüfen. Das gewählte staatliche Mittel muss zunächst geeignet sein, den legitimen Zweck zu erreichen. Geeignet ist ein Mittel, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann. Dieses Merkmal ist weit auszulegen. Ungeeignet ist ein Mittel nur dann, wenn es Zweck in keiner Weise fördert. Bereits ein „kleiner Schritt in die richtige Richtung" reicht damit aus, um die Geeignetheit zu bejahen. Es handelt sich folglich um eine sehr niedrige Hürde, die in der Regel ohne weiteres genommen werden kann.
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III.
ErforderlichkeitDarüber hinaus muss das gewählte Mittel zur Förderung des legitimen Zwecks erforderlich sein. Erforderlichkeit setzt voraus, dass kein milderes Mittel zur Verfügung steht, das ebenso wirksam (= gleich geeignet) den legitimen Zweck fördert. Als milderes Mittel kommt eine Maßnahme in Betracht, die den Betroffenen weniger belastet als die ergriffene staatliche Handlung. Eine mildere Handlungsalternative wirst Du in der Regel mühelos finden (benenne sie auch unbedingt in der Klausur). Allerdings sind die Alternativen meist nicht in gleicher Weise zur Zweckförderung geeignet wie die getroffene Maßnahme. Die Prüfung dieses Aspekts darf daher nicht ausfallen. Es wäre ein grober Fehler, lediglich eine Alternative zu benennen und die Erforderlichkeit allein aus diesem Grund zu verneinen.
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IV.
Angemessenheit