Prüfschema · Zivilrecht

Unterlassungsanspruch bei drohender Verletzung von Rechtsgütern (§1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)

Wie prüfst Du den Unterlassungsanspruch, sofern nicht das Eigentum betroffen ist (§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)?
  1. I.
    Tatbestand
  2. 1.
    (Drohende) Verletzung der Schutzgüter der §§ 823ff. BGB
  3. 2.
    Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr
    Geltend gemacht werden kann der Unterlassungsanspruch zum einen, sofern weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind (Wiederholungsgefahr), zum anderen bereits dann, wenn eine erstmalige Beeinträchtigung droht (Erstbegehungsgefahr).
  4. 3.
    Anspruchsgegner: Handlungs- oder Zustandsstörer
  5. 4.
    Keine Duldungspflicht / Rechtswidrigkeit
  6. II.
    Rechtsfolge: Unterlassung der bevorstehenden Störung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.