Prüfschema · Zivilrecht

Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung

Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?

  1. I.
    Einleitungssatz
  2. II.
    Unstreitiges zur Klageforderung
  3. III.
    Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen
    Mit der unbedingten Primäraufrechnung wird durch den Beklagten zugleich das klägerische Vorbringen zur Hauptforderung unstreitig gestellt. Streitig bleibt damit allenfalls noch der Klägervortrag zu den Nebenforderungen.
  4. IV.
    ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
  5. V.
    Anträge (eingerückt)
  6. VI.
    Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen
  7. VII.
    Überleitung Aufrechnung
  8. VIII.
    Unstreitiges zur Gegenforderung

    Beruhen Klage- und Gegenforderung auf demselben Lebenssachverhalt, lässt sich der unstreitige Stoff beider Forderungen auch zusammenfassend zu Beginn des Tatbestandes wiedergeben.

  9. IX.
    Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
  10. X.
    Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
  11. XI.
    Große Prozessgeschichte

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.