Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung
Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?
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I.
Einleitungssatz
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II.
Unstreitiges zur Klageforderung
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III.
Streitiges Klägervorbringen zu NebenforderungenMit der unbedingten Primäraufrechnung wird durch den Beklagten zugleich das klägerische Vorbringen zur Hauptforderung unstreitig gestellt. Streitig bleibt damit allenfalls noch der Klägervortrag zu den Nebenforderungen.
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IV.
ggf. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
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V.
Anträge (eingerückt)
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VI.
Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen
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VII.
Überleitung Aufrechnung
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VIII.
Unstreitiges zur Gegenforderung
Beruhen Klage- und Gegenforderung auf demselben Lebenssachverhalt, lässt sich der unstreitige Stoff beider Forderungen auch zusammenfassend zu Beginn des Tatbestandes wiedergeben.
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IX.
Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
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X.
Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
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XI.
Große Prozessgeschichte