Tatbestand: Primäraufrechnung + einseitige Erledigungserklärung
Wie ist der Tatbestand aufzubauen, wenn sich der Rechtsstreit in der Hauptsache durch die Primäraufrechnung nachträglich vollständig erledigt hat und der Kläger einseitig eine Erledigungserklärung abgibt?
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I.
Einleitungssatz
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II.
Unstreitiges Parteivorbringen
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III.
Streitiges KlägervorbringenIm Unterschied zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen und Rechtsansichten der Parteien hier nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) wiederzugeben, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt.
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IV.
Kleine Prozessgeschichte
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1.
Ursprünglicher Antrag des Klägers sowie Datum der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
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2.
Das vom Kläger als „Erledigung“ angesehene Ereignis: die Aufrechnung
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3.
Aktueller (geänderter) Antrag des Klägers (eingerückt)
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4.
Widerspruch gegen die Erledigung und eingerückter Klageabweisungsantrag des Beklagten
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V.
Streitiges BeklagtenvorbringenIm Unterschied zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen und Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) wiederzugeben, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt.
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VI.
Große Prozessgeschichte