Prüfschema · Zivilrecht

Tatbestand: Primäraufrechnung + einseitige Erledigungserklärung

Wie ist der Tatbestand aufzubauen, wenn sich der Rechtsstreit in der Hauptsache durch die Primäraufrechnung nachträglich vollständig erledigt hat und der Kläger einseitig eine Erledigungserklärung abgibt?

  1. I.
    Einleitungssatz
  2. II.
    Unstreitiges Parteivorbringen
  3. III.
    Streitiges Klägervorbringen
    Im Unterschied zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen und Rechtsansichten der Parteien hier nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) wiederzugeben, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt.
  4. IV.
    Kleine Prozessgeschichte
  5. 1.
    Ursprünglicher Antrag des Klägers sowie Datum der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
  6. 2.
    Das vom Kläger als „Erledigung“ angesehene Ereignis: die Aufrechnung
  7. 3.
    Aktueller (geänderter) Antrag des Klägers (eingerückt)
  8. 4.
    Widerspruch gegen die Erledigung und eingerückter Klageabweisungsantrag des Beklagten
  9. V.
    Streitiges Beklagtenvorbringen
    Im Unterschied zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen und Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) wiederzugeben, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt.
  10. VI.
    Große Prozessgeschichte

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.