Prüfschema · Zivilrecht

Sicherungszession (§ 398 BGB)

Wie prüfst Du die Voraussetzungen einer Sicherungszession?

  1. I.
    Wirksame Einigung zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar) (Abtretungsvertrag)
  2. 1.
    Abtretungsvereinbarung
  3. 2.
    Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung
    Praktisch problembehaftet sind insbesondere die Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs.1 BGB) sowie die Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt und Globalzession. Hierzu sogleich.
  4. II.
    Bestand einer Forderung
    Im Regelfall — namentlich bei erst künftig entstehenden Forderungen — gehört die Bestimmtheit zu den zentralen Prüfpunkten.
  5. III.
    Forderungsinhaberschaft des Zedenten
  6. IV.
    Abtretbarkeit der Forderung
  7. 1.
    Vertraglicher Ausschluss, § 399 2.Alt. BGB
  8. 2.
    Inhaltsänderung bezüglich der Leistung, § 399 1.Alt. BGB
  9. 3.
    Unpfändbarkeit der Forderung, § 400 BGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.