Prüfschema · Strafrecht

Schema - Erfolgsqualifzierter Versuch

Bei einem „erfolgsqualifizierten Versuch“, wird das Grunddelikt (z.B. ein Raub, § 249 Abs. 1 StGB) lediglich versucht, die qualifizierende Folge (z.B. Tod des Opfers, § 251 StGB) tritt jedoch ein. Wie prüfst Du den erfolgsqualifizierten Versuch?
  1. I.
    Nichtvollendung und Strafbarkeit des Versuchs
    Zunächst ist hier festzustellen, dass das Grunddelikt (z.B. Raub) keine Vollendung erreicht hat. Anschließend ist festzuhalten, dass der Versuch des Grunddelikts strafbar ist.
  2. II.
    Tatbestand
    Zuerst werden hier Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen hinsichtlich des Grunddelikts geprüft. Die Erfolgsqualifikation bleibt zunächst außer Betracht und wird erst unter Punkt III. relevant, da sie ja vollendet ist.
  3. 1.
    Tatentschluss bezüglich des Grunddelikts (z.B. § 249 StGB)
  4. 2.
    Unmittelbares Ansetzen zum Grunddelikt
  5. III.
    Erfolgsqualifikation (z.B. § 251 StGB)
  6. 1.
    Eintritt der schweren Folge
    Unproblematisch wird in der Regel die Feststellung sein, dass die schweren Folgen eingetreten sind.
  7. 2.
    Kausalität
    Geprüft wird die Kausalität hier mittels der conditio-sine-qua-non-Formel. In aller Regel ergeben sich auch hier keine Schwierigkeiten. Üblicherweise ist die Tat kausal für den Eintritt der schweren Folge.
  8. 3.
    Gefahrspezifischer Zusammenhang
    An dieser Stelle spielt die Musik. Aufgrund der erhöhten Strafandrohung ist ein besonderer Unrechtsgehalt zu fordern, der darin besteht, dass der Erfolg auf der dem Grunddelikt spezifisch anhaftenden Gefahr (und nicht auf irgendeiner anderen Gefahr) beruht. Hier ist herauszuarbeiten, ob die Gefahr, deren Verwirklichung die Erfolgsqualifikation bestraft, sich aus der Tathandlung (dann Versuch möglich) oder erst aus dem Taterfolg ergibt (dann kein Versuch möglich).
  9. 4.
    Fahrlässigkeit (§ 18 StGB) oder Leichtfertigkeit
    Erforderlich ist, dass die qualifizierende Folge objektiv vorhersehbar und vermeidbar ist.
  10. IV.
    Rechtswidrigkeit
  11. V.
    Schuld
    Auch in subjektiver Hinsicht muss der Eintritt der qualifizierenden Folge voraussehbar und vermeidbar sein.
  12. VI.
    Rücktritt

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.