Prüfschema · Zivilrecht

Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

Wie prüfen Sie einen Anspruch auf Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)?
  1. I.
    Anwendbarkeit (keine vorrangigen Regeln einschlägig)
  2. II.
    Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB)
  3. III.
    Pflichtverletzung (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)
  4. IV.
    Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
    § 280 Abs. 1 S. 2 BGB enthält eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Gläubigers. Der Schuldner muss beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (Exkulpation).
  5. V.
    Kausaler Schaden

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.