Prüfschema · Strafrecht

Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

Wie prüfen Sie den Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Grundtatbestand: §§ 249, 250 StGB
  4. b)
    Tod eines Menschen
  5. c)
    Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  7. a)
    Vorsatz
  8. b)
    wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich der Todesfolge
  9. II.
    Rechtswidrigkeit
  10. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.