Prüfungsschema: Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses
Was sind die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses? Ordne zu:
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I.
ErmächtigungsgrundlageSoweit der Ratsbeschluss gegenüber den Bürgerinnen Außenwirkung entfaltet, greift der Vorbehalt des Gesetzes und es bedarf einer Ermächtigungsgrundlage. Soweit der Beschluss nur verwaltungsinterne Wirkung hat, ist für den Beschluss selbst keine Ermächtigungsgrundlage erforderlich.
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II.
Formelle Rechtmäßigkeit
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1.
Zuständigkeit
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a)
Verbandskompetenz der GemeindeDie Gemeinde ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ausschließlich und eigenverantwortlich zuständig (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).
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b)
Organkompetenz des RatesNach dem Grundsatz der Allzuständigkeit des Rates (§§ 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GemO BW, 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KV MV, 28 Abs. 1 Hs. 1 GemO SN) ist der Rat grundsätzlich organzuständig.
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2.
VerfahrenWichtige Verfahrensvorschriften betreffen (1) die Einberufung des Rates, (2) die Festsetzung und Bekanntmachung der Tagesordnung, (3) die Öffentlichkeit der Sitzung, (4) die Beschlussfähigkeit des Rates, (5) die Erreichung der Beschlussmehrheit, ohne Verstoß gegen Mitwirkungsverbote, insbesondere wegen Befangenheit.
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3.
Form
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III.
Materielle Rechtmäßigkeit
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1.
Voraussetzungen der ErmächtigungsgrundlageDie Ermächtigungsgrundlagen können sich direkt aus dem Kommunalrecht oder aus anderen Rechtsgebieten (wie dem Bauplanungsrecht für Bebauungspläne, vgl. § 10 Abs. 1 BauGB) ergeben.
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2.
Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht
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IV.
Fehlerfolgen bei teilweise Rechtswidrigkeit