Prüfschema · Zivilrecht

Kfz-Halterhaftung (§ 7 StVG)

Wie prüfst Du die Kfz-Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG)?
  1. I.
    Tatbestand
  2. 1.
    Anspruchsgegner: Halter eines Kfz
  3. 2.
    Rechtsgutsverletzung beim Anspruchsteller
  4. 3.
    bei Betrieb des Kfz
    Das Schadensgeschehen muss zurechenbar durch das Kfz (mit)geprägt worden sein, weil es in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kfz steht.
  5. 4.
    Kein Ausschluss
    Das StVG kennt diverse Ausschlussgründe. Wichtig sind u.a. die höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG), die Sonderfälle des § 8 StVG und bei einer Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge das unabwendbare Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG).
  6. II.
    Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 10ff. StVG, §§ 249ff. BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.