Prüfschema · Öffentliches Recht

Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70-74 GG)

In welcher Reihenfolge prüfst Du die Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70-74 GG)?
  1. I.
    Grundsatz der Länderzuständigkeit (Art. 30, Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG)
  2. II.
    Ausnahmsweise Zuständigkeit des Bundes (Art. 70 Abs. 1 Hs. 2 GG)
  3. 1.
    Geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
  4. a)
    Ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen (Art. 71 GG)
  5. b)
    Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 1-4 GG)
  6. 2.
    Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.