Prüfschema · Öffentliches Recht

Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70-74 GG)

In welcher Reihenfolge prüfst Du die Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70-74 GG)?
  1. I.
    Grundsatz der Länderzuständigkeit (Art. 30, Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG)
  2. II.
    Ausnahmsweise Zuständigkeit des Bundes (Art. 70 Abs. 1 Hs. 2 GG)
  3. 1.
    Geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
  4. a)
    Ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen (Art. 71 GG)
    Gesetzgebungsbefugt im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz ist grundsätzlich nur der Bund (Art. 71 GG).
  5. b)
    Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 1-4 GG)
  6. 2.
    Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.