Prüfschema · Öffentliches Recht

geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70ff. GG)

Wie prüfst Du die geschriebenen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70-74 GG)?
  1. I.
    Herausarbeitung des Prüfungsgegenstands
    Diesem Schritt kommt die Funktion einer gedanklichen Vorprüfung für die Gesetzgebungskompetenzen zu.
  2. 1.
    Aufspaltung von unverzahnten Regelungen
  3. 2.
    Verbindung von verzahnten Regelungen
  4. II.
    Zuordnung des Prüfungsgegenstands zu einem Kompetenztitel
  5. III.
    Auslegung des gewählten Kompetenztitels
  6. IV.
    Subsumtion des Prüfungsgegenstands unter den Kompetenztitel
    Es schließt sich die Subsumtion des Prüfungsgegenstands unter dem ausgelegten Kompetenztitel an. Mit einem Ergebnissatz sollte die bisherige Prüfung abgerundet werden.
  7. V.
    Prüfung der Voraussetzungen des Kompetenztyps
    Sodann sind die Voraussetzungen des jeweils einschlägigen Kompetenztyps (Art. 71 GG bzw. Art. 72 Abs. 1-3 GG) zu prüfen. Sind diese nicht erfüllt, fehlt es an einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Am Ende der Prüfung der Voraussetzungen des Kompetenztyps wird das Gesamtergebnis der Kompetenzprüfung festgehalten.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.