Freie Rechtswahl nach der Rom-II-VO
Zur Ermittlung des anwendbaren Rechts kann objektiv an eine allgemeine Kollisionsnorm oder subjektiv an eine Rechtswahl der Parteien angeknüpft werden. Für eine Anknüpfung muss die Rechtswahl aber einigen Voraussetzungen genügen. Wie könnten diese geprüft werden?
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I.
Zulässigkeit einer Rechtswahl
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II.
Wirksamkeit der Rechtswahl
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1.
Formelle Wirksamkeit
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2.
Zustandekommen und materielle Wirksamkeit
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III.
Beschränkung der Rechtswahl