Prüfschema · Zivilrecht

Ersterwerb des Anwartschaftsrechts

Wie prüfst Du den Ersterwerb des Anwartschaftsrechts?

  1. I.
    Aufschiebend bedingte Einigung
  2. 1.
    Zwei korrespondierende Willenserklärungen (Antrag und Annahme)
  3. 2.
    Antrag erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der vollständigen Kaufpreiszahlung
  4. II.
    Übergabe
  5. III.
    Einigsein bei Übergabe
  6. IV.
    Verfügungsbefugnis oder gutgläubiger Erwerb
    Beim Anwartschaftsrecht handelt es sich um ein wesensgleiches Minus zum Eigentum. Daher ist nach ganz h.M. auch ein gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts möglich.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.