Prüfschema · Zivilrecht

Ersatz nützlicher Verwendungen (§ 996 BGB)

Wie prüfst Du einen Anspruch eines gutgläubigen Besitzers auf Ersatz der von ihm getätigten nützlichen Verwendungen (§ 996 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung
    Vom Bestehen einer Vindikationslage ist auszugehen, wenn dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
  2. II.
    Vornahme einer nützlichen Verwendung

    Ratsam ist es, zunächst das Vorliegen einer Verwendung festzustellen und im Anschluss zu prüfen, ob diese auch nützlich war.

  3. III.
    Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung
    Im Verwendungszeitpunkt darf der Besitzer weder bösgläubig noch verklagt sein.
  4. IV.
    Werterhöhung der Sache durch die Verwendung zum Zeitpunkt der Wiedererlangung
    Im Ergebnis trägt der Besitzer hierdurch das Risiko fehlgeschlagener Verwendungen. Objektiv zu bemessen ist die Werterhöhung nach h.M.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.