Prüfschema · Zivilrecht

Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 477 Abs. 1 BGB)

Wie prüfst Du die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (§ 477 Abs. 1 BGB)?
  1. I.
    Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB)
  2. II.
    Mangelerscheinung innerhalb von einem Jahr (bei Tieren 6 Monate) nach Gefahrübergang
  3. III.
    Mangelerscheinung wäre bei Gefahrübergang Sachmangel gewesen
  4. IV.
    Kein Ausschluss nach § 477 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB
  5. V.
    Rechtsfolge: Widerlegbare Vermutung, dass (1) ein Mangel (2) schon bei Gefahrübergang vorlag
    Da eine gesetzliche Vermutung gemäß § 292 ZPO vorliegt, steht dem Verkäufer der Gegenbeweis offen — er muss insoweit darlegen und beweisen, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs kein Sachmangel bestand.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.