Prüfschema · Zivilrecht

Bereicherungstatbestände (§ 812 ff. BGB)

Nach welchem Muster kannst Du sämtliche Kondiktionstatbestände prüfen?

  1. I.
    Voraussetzungen des jeweiligen Bereicherungsanspruchs
    Allen Bereicherungstatbeständen ist gemein, dass der Bereicherungsschuldner „etwas“ erlangt haben muss; im Übrigen weichen die Voraussetzungen der einzelnen Kondiktionstatbestände voneinander ab.
  2. II.
    Kein Ausschluss des Anspruchs
    Ausgeschlossen sein kann die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gemäß §§ 814, 815, 817 S. 2 BGB.
  3. III.
    Berechnung des Umfangs der Herausgabepflicht
    Aus den §§ 818-820 BGB ergibt sich der Umfang der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.