Prüfschema · Strafrecht

Anstiftung (§ 26 StGB)

Wie prüfst Du die Anstiftung (§ 26 StGB)?
  1. I.
    Strafbarkeit des Haupttäters
  2. II.
    Strafbarkeit des Gehilfen
  3. 1.
    Objektiver Tatbestand
  4. a)
    Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat
  5. b)
    Anstiftungshandlung: Bestimmen (§ 26 StGB)
    Bestimmen meint das Hervorrufen des Tatentschlusses.
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)
  7. a)
    Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat
  8. b)
    Vorsatz bezüglich der Anstiftungshandlung
  9. 3.
    Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB
  10. III.
    Rechtswidrigkeit
  11. IV.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.