Anscheinsvollmacht (§ 167 BGB)
Wie prüfst Du die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anscheinsvollmacht?
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I.
Voraussetzungen
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1.
Keine gesetzliche oder vertragliche Vertretungsmacht
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2.
Rechtsschein der Bevollmächtigung (Vertreter tritt von gewisser Dauer und mit gewisser Häufigkeit im Namen des Geschäftsherrn auf)
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3.
Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch den Vertretenen (er kennt das Verhalten nicht, hätte es aber erkennen und verhindern können)
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4.
Geschäftsgegner vertraut auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung (gutgläubig entspr. § 173 BGB)
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5.
Geschäftsgegner nimmt eine Disposition (Vertragsschluss) vor im Vertrauen auf den Rechtsschein (Kausalität)
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II.
Rechtsfolge: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht (h.M.)