Prüfschema · Zivilrecht

Allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)

Wie prüfst Du die allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?
  1. I.
    Etwas Erlangt
  2. II.
    In sonstiger Weise, nicht durch Leistung
  3. III.
    Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers, durch Eingriff
  4. IV.
    Ohne Rechtsgrund
  5. V.
    Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.