Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach der Gewerbeordnung und zur Aufhebung der Thüringer Wochenmarkt-Verordnung Vom 22. Januar 1997
- Ausfertigungsdatum:
- 22.01.1997
- Fundstelle:
- GVBl. 1997, 83
Aufgrund des § 67 Abs. 2 sowie des § 155 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 1. Januar 1987 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), in Verbindung mit § 11 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen im allgemeinen Gewerberecht, Handwerksrecht, Schornsteinfegerrecht, Blindenwarenrecht, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Verordnung über Orderlagerscheine vom 9. Januar 1992 (GVBl. S. 45), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Februar 1996 (GVBl. S. 28), verordnet der Minister für Wirtschaft und Infrastruktur:
§ 1Die Ermächtigung zur Änderung und zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung wird auf die unteren Gewerbebehörden in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich übertragen.
§ 2Die unteren Gewerbebehörden können die Thüringer Wochenmarkt-Verordnung vom 12. August 1992 (GVBl. S. 435), geändert durch Verordnung vom 6. Juni 1995 (GVBl. S. 241), aufgrund des § 1 ändern oder aufheben. Soweit die Thüringer Wochenmarkt-Verordnung nicht nach Satz 1 geändert oder aufgehoben worden ist, tritt sie am 1. Januar 1999 außer Kraft.
§ 3Diese Verordnung tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.