Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" Vom 11. November 1994

Ausfertigungsdatum:
11.11.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 1216
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VwGemHolzErwV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" im Saale-Holzland-Kreis wird um die Gemeinden Schlöben und Schöngleina erweitert.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.