Thüringen

Thüringer Verordnung über die Änderung der Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld Vom 18. März 1996

Ausfertigungsdatum:
18.03.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 42
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, werden wie folgt geändert: Die Grundstücke der Gemeinde Lichte, Gemarkung Bock und Teich, Flur 0 Flurstücke 208/1 und 208/4 werden an die Gemeinde Schmiedefeld abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

Eingangsformel LichteuaGrÄndV

Aufgrund des § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:

§ 1

Grenzänderung

§ 1 Grenzänderung(1) Die Grenzen der Gemeinde Lichte und der Gemeinde Schmiedefeld, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, werden wie folgt geändert: Die Grundstücke der Gemeinde Lichte, Gemarkung Bock und Teich, Flur 0 Flurstücke 208/1 und 208/4 werden an die Gemeinde Schmiedefeld abgegeben. (2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Katasteramt Neuhaus am Rennweg ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.

§ 2

Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung

§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung(1) Die Gemeinde Schmiedefeld ist hinsichtlich der in § 1 Abs. 1 genannten Grundstücke Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Lichte. (2) Die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im übrigen ergeben sich aus § 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.