Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel"Vom 10. August 1995

Ausfertigungsdatum:
10.08.1995
Fundstelle:
GVBl. 1995, 297
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HörselVwGemEV

Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1

Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

§ 1 Erweiterung der VerwaltungsgemeinschaftDie Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel" im Landkreis Gotha wird um die Gemeinde Metebach erweitert.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.thueringen.de.