Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Oktober 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 09.10.1992
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 1992, 719
Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Artikel 1 Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 142) |
Artikel 1(1) Dem am 8. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.