Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten Vom 24. November 2000
- Ausfertigungsdatum:
- 24.11.2000
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 2000, 656
Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten vom 24. November 2000
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Artikel 3 aufgehoben durch Artikel 35 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705) |
Artikel 1(Änderungsanweisungen)
Artikel 2 (aufgehoben)
Artikel 3 (aufgehoben)
Artikel 4Die Landesregierung wird beauftragt, zwei Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes die kostenmäßigen Auswirkungen zu überprüfen. Sollten sich Mehrkosten ergeben haben, wird eine dem Artikel 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt genügende Regelung getroffen werden.
Artikel 5Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Satz 2 am 1. August 2001 in Kraft. Artikel 2 und Artikel 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.