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Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten Vom 24. November 2000

Ausfertigungsdatum:
24.11.2000
Fundstelle:
GVBl. LSA 2000, 656
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten vom 24. November 2000

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Artikel 3 aufgehoben durch Artikel 35 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705)
Artikel

Artikel 1(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 2 (aufgehoben)

Artikel

Artikel 3 (aufgehoben)

Artikel

Artikel 4Die Landesregierung wird beauftragt, zwei Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes die kostenmäßigen Auswirkungen zu überprüfen. Sollten sich Mehrkosten ergeben haben, wird eine dem Artikel 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt genügende Regelung getroffen werden.

Artikel

Artikel 5Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Satz 2 am 1. August 2001 in Kraft. Artikel 2 und Artikel 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.