Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Abfallrecht Vom 25. Mai 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 25.05.1993
- Fundstelle:
- GVBl. LSA 1993, 262
Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Abfallrecht vom 25. Mai 1993
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift sowie § 2 geändert und § 1 aufgehoben durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 744, 749) |
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466), wird verordnet:
(aufgehoben)
§ 1 (aufgehoben)
§ 2Die unteren Abfällbehörden werden ermächtigt, durch Verordnung das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen von gärtnerisch genutzten Böden nach Maßgabe des § 4 Abs. 4 Satz 1 des Abfallgesetzes zu regeln.
§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.