Fw-DklVO · Sachsen-Anhalt

Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren (Fw-DklVO) Vom 8. September 2015

Ausfertigungsdatum:
08.09.2015
Fundstelle:
GVBl. LSA 2015, 453
11 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren (Fw-DklVO) vom 8. September 2015

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 44)
Eingangsformel Fw-DklVO

Aufgrund des § 33 Abs. 1 Nr. 3 des Brandschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341), wird verordnet:

§ 1

Geltungsbereich

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für 1. Berufsfeuerwehren,2. Freiwillige Feuerwehren,3. Pflichtfeuerwehren und4. feuerwehrtechnische Bedienstete a) der Aufsichtsbehörden sowieb) des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge im aktiven Dienst.

§ 2

Dienstkleidung

§ 2 Dienstkleidung(1) Die Dienstkleidung der Feuerwehren umfasst die Einsatzkleidung (Anlage 1) und die Dienstuniform (Anlage 2) mit ergänzender Bekleidung und zusätzlicher Bekleidung für nichtoffizielle Anlässe. (2) Für den ordnungsgemäßen Zustand der Dienstkleidung ist der Träger der Dienstkleidung persönlich verantwortlich. (3) Im Einsatzdienst ist die Einsatzkleidung, im übrigen Dienst ist die Dienstuniform zu tragen. Für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist die Art der Dienstkleidung gesondert festzulegen. Ergänzende und zusätzliche Bekleidung gemäß Anlage 1 Nrn. 2 und 3 kann dem jeweiligen Anlass entsprechend getragen werden.

§ 3

Besondere Vorschriften für einzelne Personengruppen

§ 3 Besondere Vorschriften für einzelne Personengruppen(1) Angehörige der Berufsfeuerwehren und hauptberuflich tätige Einsatzkräfte Freiwilliger Feuerwehren tragen im gesamten Dienst grundsätzlich Einsatzkleidung. Den Personenkreis, der außerhalb des Einsatzdienstes Dienstuniform trägt, legt der Träger der Feuerwehr eigenständig fest. (2) Die zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr nach § 11 Abs. 2 des Brandschutzgesetzes herangezogenen Personen tragen ausschließlich Einsatzkleidung. (3) Fachberaterinnen und Fachberater tragen die für ihren Einsatz nach Entscheidung des Trägers erforderliche Einsatzkleidung mit einer Kennzeichnung mittels Koller oder Rückenschild, das mit der Aufschrift „Fachberaterin“ oder „Fachberater“, gegebenenfalls mit Zusatzbezeichnung zu versehen ist. (4) Aus dem aktiven Dienst ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, die Ruhestandsbezüge beziehen und im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind, dürfen bei dienstlichem Erfordernis mit Zustimmung ihres Dienstherrn ihre bisherige Dienstuniform und die ihrer letzten Amtsbezeichnung entsprechenden Dienstgradabzeichen tragen.

§ 4

Sonderregelungen für einzelne Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren

§ 4 Sonderregelungen für einzelne Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren(1) Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung dürfen ihre bisherige Dienstuniform der Freiwilligen Feuerwehr und die zum Zeitpunkt des Übertritts verliehenen Dienstgradabzeichen oder funktionsgebundene Dienstgradabzeichen tragen. (2) Mitglieder der Musikabteilung dürfen Dienstuniform tragen. Die Kennzeichnung durch eine symbolisierte Lyra auf karmesinroten Schulterstücken und „Schwalbennester“ auf den Ärmelansätzen der Uniformjacke ist möglich. (3) Mitglieder der Jugendfeuerwehren tragen Bekleidung gemäß der Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr.

§ 5

Dienstgradabzeichen und sonstige Abzeichen

§ 5 Dienstgradabzeichen und sonstige Abzeichen(1) Auf der Dienstuniform sind Dienstgrad-, Funktions-, Mützen- und Ärmelabzeichen (Anlage 3) zu tragen.(2) Tätigkeitsabzeichen, Namensschilder, Dienstzeit-Anstecknadeln, Feuerwehrspangen und Auszeichnungen (Anlage 3) können getragen werden. (3) Im Einsatz sind Kennzeichnungen (Anlage 3) zu tragen.

§ 6

Übergangsvorschriften

§ 6 ÜbergangsvorschriftenDie aufgrund der bisherigen Verordnung 1. vorhandene Dienstkleidung kann aufgetragen werden und2. verliehene funktionsgebundene Dienstgradabzeichen sind bis zum Ablauf der jeweiligen Amtszeit gemäß § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 3 und § 17 des Brandschutzgesetzes sowie einer sich unmittelbar anschließenden Amtszeit weiter zu tragen.

§ 7

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 7 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren vom 25. August 2005 (GVBl. LSA S. 612), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2012 (GVBl. LSA S. 256), außer Kraft.

Anlage 1

Einsatzkleidung

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1)Einsatzkleidung1. Die Einsatzkleidung umfasst die persönliche Schutzausrüstung. Die Festlegungen zur persönlichen Schutzausrüstung gemäß § 12 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte vom 1. April 2008 in der jeweils geltenden Fassung bleiben hiervon unberührt. 2. Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus:a) Feuerwehr-Schutzkleidung gemäß DIN EN 4691,b) Feuerwehrhelm gemäß DIN EN 4431,c) Feuerwehr-Schutzhandschuhe gemäß DIN EN 6591 undd) Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk gemäß DIN EN 150901. Die Farbe der Schutzkleidung ist dunkelblau (Buchstabe a). Für die Überjacke und die Überhose kann der Träger der Feuerwehr die Farbe einheitlich abweichend festlegen.

Anlage 2

Dienstuniform mit ergänzender Bekleidung sowie zusätzlicher Bekleidung für ...

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)Dienstuniform mit ergänzender Bekleidung sowie zusätzlicher Bekleidung für nichtoffizielle Anlässe 1. Dienstuniform männliche Feuerwehrangehörige 1. Schirmmütze dunkelblau mit karmesinroter Biese, Schwinge mit Landeswappen, Emblem gemäß Anlage 3 Abschn. 3 Nr. 1.3 oder 2.2, Kordel2 2. Uniformjacke dunkelblau mit karmesinroter Biese am Kragen3, einreihig geknöpft; mit vier sichtbaren silberfarbenen - ab Brandreferendar goldfarbenen - gekörnten Knöpfen, leicht tailliert, glattem Rücken mit Schlitz, zwei innenliegenden Brusttaschen ganz auf Einlage gearbeitet, zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Faltenleiste und zwei eingeschnittenen Seitentaschen mit je einer knöpfbaren Patte, zwei Knöpfen und Schlaufen zum Anbringen der Dienstgradabzeichen; Funktions- und Ärmelabzeichen 3. Uniformhose dunkelblau 4. Uniformhemd hellblau mit Dienstgradabzeichen 5. Binder dunkelblau, wahlweise mit Feuerwehremblem 6. Schuhe und Strümpfe4 schwarz weibliche Feuerwehrangehörige 1. Damenmütze Stewardessenform, dunkelblau, mit Mützenabzeichen gemäß Anlage 3 Abschn. 3 Nr. 1.3 2. Uniformjacke dunkelblau mit karmesinroter Biese am Kragen3, einreihig geknöpft; mit vier sichtbaren silberfarbenen - ab Brandreferendarin goldfarbenen - gekörnten Knöpfen, dreiviertellang, leicht tailliert, Rücken mit Mittelnaht, zwei schräg eingeschnittenen Seitentaschen mit je einer Patte sowie zwei Knöpfen und Schlaufen zum Anbringen der Dienstgradabzeichen; Funktions- und Ärmelabzeichen 3. Uniformrock oder Uniformhose dunkelblau 4. Damenbluse hellblau mit Dienstgradabzeichen 5. Binder oder Halstuch dunkelblau, wahlweise mit Feuerwehremblem 6. Schuhe4 schwarz 7. Strümpfe4 passend zur Dienstuniform 2. Ergänzende Bekleidung Als ergänzende Bekleidung gilt folgende Ausstattung: 1. Leibriemen/Koppel schwarz, 45 mm breit, mit blankem Kastenschloss wahlweise mit Feuerwehrsymbol oder Zweidornschnalle 2. Handschuhe schwarze oder graue Fingerhandschuhe aus Leder 3. Uniformmantel dunkelblau 4. Uniformparka dunkelblau 5. Uniformbluse5 hellblau mit Dienstgrad- und Ärmelabzeichen 3. Zusätzliche Bekleidung für nichtoffizielle Anlässe 1. Arbeitsmütze Art und Form frei wählbar, dunkelblau mit Feuerwehrsymbol 2. Uniformpullover oder Uniformstrickjacke, Fleece- oder Softshelljacke dunkelblau, Schulter und Ellenbogen mit Segeltuchbesatz, Schulterklappen mit Klettband für Dienstgradabzeichen in Form von Aufschiebeschlaufen, linke Brusttasche mit Patte aus Segeltuch 3. T-Shirt, Poloshirt oder Sweatshirt dunkelblau mit Aufschrift „Feuerwehr“ und/oder ergänzende, die jeweilige Feuerwehr beschreibende Symbole oder Schriftzüge

Anlage 3

Dienstgradabzeichen und sonstige Abzeichen

Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1, 3)Dienstgradabzeichen und sonstige Abzeichen

Abschnitt 1 - Dienstgradabzeichen

Abschnitt 1
Dienstgradabzeichen

1.

Freiwillige Feuerwehren

Dienstgrad

Beschreibung

1.1

Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter

vier nebeneinander liegende, je 8 mm breite Plattschnüre auf gleichfarbiger karmesinroter Unterlage

1.2

Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann

wie Nummer 1.1 mit einem 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken (Plattschnur aus Aluminiumgespinst mit karmesinroten Seidenfäden - fischgrätartig)

1.3

Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann

wie Nummer 1.1 mit zwei 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken (Plattschnur aus Aluminiumgespinst mit karmesinroten Seidenfäden - fischgrätartig)

1.4

Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann

vier nebeneinander liegende, je 8 mm breite Plattschnüre, die äußeren aus Aluminiumgespinst mit karmesinroten Seidenfäden (fischgrätartig), an der flachen Seite mit einem gleichfarbigen Querbalken verbunden, die inneren Plattschnüre karmesinrot, auf karmesinroter Unterlage

1.5

Erste Hauptfeuerwehrfrau oder Erster Hauptfeuerwehrmann

vier nebeneinander liegende, je 8 mm breite Plattschnüre, die äußeren aus Aluminiumgespinst mit karmesinroten Seidenfäden (fischgrätartig), an der flachen Seite mit zwei gleichfarbigen Querbalken verbunden, die inneren Plattschnüre karmesinrot, auf karmesinroter Unterlage

1.6

Löschmeisterin oder Löschmeister

wie Nummer 1.4 mit einem silberfarbenen Stern

1.7

Oberlöschmeisterin oder Oberlöschmeister

wie Nummer 1.4 mit zwei silberfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)

1.8

Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister

wie Nummer 1.4 mit drei silberfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)

1.9

Brandmeisterin oder Brandmeister

vier nebeneinander liegende, je 8 mm breite Plattschnüre, aus Aluminiumgespinst mit karmesinroten Seidenfäden (fischgrätartig), auf karmesinroter Unterlage mit einem goldfarbenen Stern6)

1.10

Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister

wie Nummer 1.9 mit zwei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)

1.11

Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister

wie Nummer 1.9 mit drei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)

1.12

Brandinspektorin oder Brandinspektor

Geflecht von zwei nebeneinander liegenden, silbernen, mit karmesinroten Seidenfäden durchsetzten, je 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren auf karmesinroter Unterlage mit einem goldfarbenen Stern

1.13

Oberbrandinspektorin oder Oberbrandinspektor

Geflecht von zwei nebeneinander liegenden, silbernen, mit karmesinroten Seidenfäden durchsetzten, je 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren auf karmesinroter Unterlage mit zwei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)

1.14

Hauptbrandinspektorin oder Hauptbrandinspektor

Geflecht von zwei nebeneinander liegenden, silbernen, mit karmesinroten Seidenfäden durchsetzten je 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren auf karmesinroter Unterlage mit drei goldfarbenen Sternen (in Reihe angeordnet)

2.

Beschäftigte des Feuerwehrtechnischen Dienstes7

Amtsbezeichnung

Beschreibung

2.1

Brandmeister-Anwärterin oder Brandmeister-Anwärter

aus dunkelblauem Grundtuch, mit karmesinroter Unterlage, karmesinroter Paspelierung, ärmelseitig offen, mit einem karmesinroten Balken 5 mm breit

2.2

Brandmeisterin oder Brandmeister

wie Nummer 2.1 mit zwei karmesinroten Balken, davon der ärmelseitige 8 mm und der zweite 5 mm breit

2.3

Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister

wie Nummer 2.1 mit zwei karmesinroten Balken, je 8 mm breit

2.4

Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister

wie Nummer 2.1 mit drei karmesinroten Balken, davon zwei je 8 mm breit und der dritte 5 mm

2.5

Hauptbrandmeisterin mit Zulage oder Hauptbrandmeister mit Zulage

wie Nummer 2.1 mit drei karmesinroten Balken je 8 mm breit

2.6

Brandinspektorin oder Brandinspektor

aus dunkelblauem Grundtuch, mit karmesinroter Unterlage, silberfarbener Paspelierung, ärmelseitig offen, mit einer silberfarbenen Dienstgradspange aus Leichtmetall 8 mm breit

2.7

Brandoberinspektor-Anwärterin oder Brandoberinspektor-Anwärter

wie Nummer 2.6 mit zwei silberfarbenen Dienstgradspangen aus Leichtmetall 5 mm breit

2.8

Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor

wie Nummer 2.6 mit zwei silberfarbenen Dienstgradspangen, davon die ärmelseitige 8 mm und die zweite 5 mm breit

2.9

Brandamtfrau oder Brandamtmann

wie Nummer 2.6 mit zwei silberfarbenen Dienstgradspangen je 8 mm breit

2.10

Brandamtsrätin oder Brandamtsrat

wie Nummer 2.6 mit drei silberfarbenen Dienstgradspangen, davon zwei je 8 mm breit und die dritte 5 mm breit

2.11

Brandreferendarin oder Brandreferendar

aus dunkelblauem Grundtuch, mit karmesinroter Unterlage, goldener Paspelierung, ärmelseitig offen, mit einer goldfarbenen Dienstgradspange aus Leichtmetall 5 mm breit

2.12

Brandrätin oder Brandrat

wie Nummer 2.11 mit einer goldfarbenen Dienstgradspange aus Leichtmetall 8 mm breit

2.13

Brandoberrätin oder Brandoberrat

wie Nummer 2.11 mit zwei goldfarbenen Dienstgradspangen, davon eine 8 mm und die zweite 5 mm breit

2.14

Branddirektorin oder Branddirektor

wie Nummer 2.11 mit zwei goldfarbenen Dienstgradspangen je 8 mm breit

2.15

Leitende Branddirektorin oder Leitender Branddirektor

wie Nummer 2.11 mit drei goldfarbenen Dienstgradspangen, davon zwei je 8 mm breit und die dritte 5 mm breit

Nebenamt

Landesbranddirektorin oder Landesbranddirektor (Ministerialrätin oder Ministerialrat)

aus dunkelblauem Grundtuch, mit sichtbarer karmesinroter Unterlage und umlaufender goldfarbener Paspelierung;

mit drei goldfarbenen, je 8 mm breiten Dienstgradspangen aus Leichtmetall als Block und mit dem Wappen des Landes Sachsen-Anhalt besetzt.

Abschnitt 2 - Funktionsabzeichen

Abschnitt 2
Funktionsabzeichen

Ein Funktionsabzeichen wird seitlich auf dem linken Ärmel der Uniformjacke getragen. Der Abstand vom unteren Ärmelrand bis zur Unterkante des Funktionsabzeichens beträgt 150 mm.

Funktion

Beschreibung

1.

stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit einem silberfarbenen Balken 40 mm x 8 mm

2.

Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit silberfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz

3.

Ortsjugendfeuerwehrwartin oder Orts-jugendfeuerwehrwart

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), mittig bestickt mit den karmesinroten Buchstaben „JF“

4.

stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter sowie stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter mit Ortsfeuerwehren

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit zwei silberfarbenen Balken 40 mm x 8 mm; Abstand zwischen den Balken 5 mm

5.

Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter sowie Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter mit Ortsfeuerwehren

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit silberfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz, ein silberfarbener Stern in der Mitte des Eichenkranzes

6.

Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindejugendfeuerwehrwart

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), mittig bestickt mit den silberfarbenen Buchstaben „JF“

7.

stellvertretende Bereitschaftsführerin oder stellvertretender Bereitschaftsführer (Fachdienst des Katastrophenschutzes)

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit einem karmesinroten Balken (40 mm x 8 mm)

8.

Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer (Fachdienst des Katastrophenschutzes)

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit einem karmesinroten, nach oben offenen Eichenkranz

9.

Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit goldfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz

10.

stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit zwei goldfarbenen Balken 40 mm x 8 mm; Abstand zwischen den Balken 5 mm

11.

Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit goldfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz, ein goldfarbener Stern in der Mitte des Eichenkranzes

12.

Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), mittig bestickt mit den goldfarbenen Buchstaben „JF“

13.

stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister

Rechteck aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 55 mm (Breite) x 40 mm (Höhe), bestickt mit drei goldfarbenen Balken 40 mm x 8 mm; Abstand zwischen den Balken 3 mm

14.

Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister

Oval aus blauem Abzeichentuch, Abmessungen: 65 mm (Höhe) x 55 mm (Breite), bestickt mit goldfarbenem, nach oben offenem Eichenkranz, zwei übereinander angeordneten goldfarbenen Sternen in der Mitte des Eichenkranzes

Abschnitt 3 - Mützenabzeichen

Abschnitt 3
Mützenabzeichen

1.

Freiwillige Feuerwehren

 

Beschreibung

1.1

Schwinge

Metallabzeichen, in dessen Mitte sich ein 21 mm hohes und 18 mm breites Landeswappen8 befindet, umrahmt von einem 5 mm breiten, nach oben offenen Kranz aus Eichenlaub. Der Kranz ist auf beiden Seiten von mehrflächigen, der Mützenform gemäß innen gebogenen, metallenen Schwingen begrenzt. Kranz und Schwinge sind mattsilberfarben ausgeführt. Die Schwinge wird an der Schirmmütze mittig vorn über der Mützenkordel getragen.

1.2

Feuerwehrsymbol

Mattsilberfarbene Darstellung eines Feuerwehrhelmes mit Kinnriemen und Nackenleder sowie hinter dem Helm eine mit einem Feuerwehrbeil gekreuzte Picke. Das Feuerwehrsymbol wird an der Schirmmütze vorn, mittig zwischen dem oberen Mützenrand und der oberen Randbegrenzung der Schwinge getragen.

1.3

Mützenabzeichen

Metallabzeichen, in dessen Mitte sich ein 21 mm hohes und 18 mm breites Landeswappen befindet, umrahmt von einem 5 mm breiten, nach oben offenen Kranz aus Eichenlaub. Das Mützenabzeichen wird an der Damenmütze linksseitig vorn getragen.

2.

Beschäftigte des feuerwehrtechnischen Dienstes

 

Beschreibung

2.1

Schwinge

wie Nummer 1.1, jedoch ab Brandreferendarin oder Brandreferendar mit goldfarbenem Kranz und goldfarbenen Schwingen.

2.2

Kokarde

Schwarz-rot-gold, Durchmesser 20 mm aus Leichtmetall. Die Kokarde wird an der Feuerwehrschirmmütze in der Mitte vorn zwischen dem oberen Mützenrand und der Randbegrenzung über der Schwinge getragen.

2.3

Mützenabzeichen

wie Nummer 1.3

Abschnitt 4 - Kragenspiegel

Abschnitt 4
Kragenspiegel

Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren sollen Kragenspiegel tragen. Kragenspiegel bestehen aus einem Parallelogramm, 75 mm hoch und 42 mm breit, mit karmesinroter Stoffunterlage, mit Feuerwehrsymbol gemäß Abschnitt 3 Nr. 1.2, ab Brandmeister mit umlaufender, silberfarbener Paspelierung. Sie sind auf den oberen Kragenecken der Uniformjacke mit 3 mm Abstand von der Kragenbiese befestigt. Die Unterkante der Kragenspiegel verläuft parallel zur unteren Kragenbiese.

Abschnitt 5 - Ärmelabzeichen

Abschnitt 5
Ärmelabzeichen

Ärmelabzeichen sind seitlich auf dem linken Oberarm der Uniformjacke und auf der Uniformbluse etwa 100 mm unterhalb des Ärmelansatzes zu tragen.

1.

Angehörige Freiwilliger Feuerwehren und der Berufsfeuerwehren

Schriftzug „Freiwillige Feuerwehr“ oder „Berufsfeuerwehr“ oder alternativ „Feuerwehr“ über und Name der Gemeinde oder des Gemeindeteiles unter dem Wappen der Gemeinde oder des Gemeindeteiles auf dunkelblauem oder schwarzem Grund. Gemeinden und Gemeindeteile ohne Wappen können das Feuerwehrsymbol gemäß Abschnitt 3 Nr. 1.2 verwenden. Ergänzend kann unter dem Wappen auf dunkelblauem oder schwarzem Grund der Schriftzug „Ortsfeuerwehr NAME“ oder „Gemeinde NAME“ getragen werden.

2.

Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren der Aufsichtsbehörden

Für ehrenamtliche Führungskräfte der Landkreise das Wappen des Landkreises und für ehrenamtliche Führungskräfte des Landes das Landeswappen gemäß § 1 des Hoheitszeichengesetzes auf dunkelblauem oder schwarzem, schildförmigem Untergrund; über dem Wappen der Schriftzug „Brandschutz“ und umläufig unter dem Wappen der Name der Aufsichtsbehörde.

3.

Feuerwehrtechnische Bedienstete der Landkreise

Wappen des Landkreises auf dunkelblauem oder schwarzem Grund, darüber der Schriftzug „Brandschutz“ und umläufig der Name des Landkreises.

4.

Feuerwehrtechnische Bedienstete des Landes

Landeswappen entsprechend § 1 des Hoheitszeichengesetzes auf schwarzem Grund, darüber der silberfarbene Schriftzug „Brandschutz“ und umläufig die Bezeichnung der Behörde oder der nachgeordneten Einrichtung des Landes.

Abschnitt 6 - Tätigkeitsabzeichen

Abschnitt 6
Tätigkeitsabzeichen

Ein Tätigkeitsabzeichen kann auf dem linken Ärmel der Uniformjacke getragen werden, wenn kein Funktionsabzeichen zu tragen ist. Der Abstand vom unteren Ärmelrand bis zur Unterkante der Tätigkeitsabzeichen beträgt 150 mm.

Tätigkeit

Beschreibung

1.

Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger

Gestickter, karmesinroter Kreis mit einem Durchmesser von 45 mm und einem gestickten, karmesinroten Großbuchstaben „A“ in der Mitte, auf rundem, blauem Abzeichentuch.

2.

Maschinistin oder Maschinist

Gesticktes, karmesinrotes Zahnrad mit einem Durchmesser von 45 mm und sechs von einer Achse ausgehenden Speichen und 18 Zähnen auf rundem, blauem Abzeichentuch.

3.

Sprechfunkerin oder Sprechfunker

Gestickter, karmesinroter, 45 mm langer Blitz RAL 4004 (Pfeilspitze nach links unten zeigend) auf rundem, blauem Abzeichentuch.

Abschnitt 7 - Namensschilder

Abschnitt 7
Namensschilder

1.

Haftveloursbänder

Material und Farbe dem Untergrund der Feuerwehr-Schutzkleidung angepasst, auf dem dafür vorgesehenen Haftveloursband zu tragen.

2.

Aufnäher9

Material und Farbe dem jeweiligen Untergrund des Kleidungsstückes angepasst, etwa 10 mm hohe Buchstaben, auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche aufzusetzen.

3.

Anstecker

Art und Form frei wählbar, auf der Pattenoberkante der rechten Brusttasche aufzusetzen.

Abschnitt 8 - Dienstzeit-Anstecknadeln, Auszeichnungen und Feuerwehrspange

Abschnitt 8
Dienstzeit-Anstecknadeln, Auszeichnungen und Feuerwehrspange

1.

Dienstzeit-Anstecknadel

Nur die höchste Dienstzeit-Anstecknadel ist auf der Patten Oberkante der linken Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen.

Spange mit den Abmaßen 25 mm (Breite) x 12 mm (Höhe), in fünf senkrechte Streifen unterteilt, der mittlere, 7 mm breite, rote Streifen (RAL 4004) wird beidseitig durch einen 6 mm breiten, dunkelblauen Streifen begrenzt. Die seitlichen Abschlüsse der Spange bilden 3 mm breite Streifen bei einer Dienstzeit von:

a)

zehn Jahren in rot (RAL 4004),

b)

zwanzig Jahren silberfarben,

c)

dreißig Jahren goldfarben,

d)

vierzig Jahren silberfarben,

e)

fünfzig Jahren goldfarben,

f)

sechzig Jahren goldfarben und

g)

siebzig Jahren goldfarben.

Bei zehn-, zwanzig- oder dreißigjähriger Dienstzeit ist ein rund 10 mm x 10 mm großes metallenes bronze-, silber- oder goldfarbenes Emblem (Feuerwehrhelm mit dahinter gekreuztem Feuerwehrbeil und Strahlrohr) in der Mitte der Spange angebracht. Bei vierzigjähriger Dienstzeit ist eine rund 8 mm x 8 mm große metallene silberfarbene Zahl und gleichfarbiges darunter gekreuztes Eichenlaub in der Mitte der Spange angebracht. Bei fünfzig-, sechzig- oder siebzigjähriger Dienstzeit ist eine rund 8 mm x 8 mm große metallene goldfarbene Zahl und gleichfarbiges darunter gekreuztes Eichenlaub in der Mitte der Spange angebracht.

Zur Dienstzeit zählen Zeiten der Zugehörigkeit zur Arbeitsgemeinschaft „Junge Brandschutzhelfer“, zur Jugendfeuerwehr und zu anderen Abteilungen der Feuerwehr10, der Ausbildung der Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärter und des Dienstes in kommunalen Feuerwehren, Werkfeuerwehren, als feuerwehrtechnische Bedienstete und als Ehrenbeamte nach §§ 16 und 17 des Brandschutzgesetzes. Zeiten die gleichzeitig absolviert wurden, werden nur einfach angerechnet.

2.

Auszeichnungen

Feuerwehrauszeichnungen, auch die anderer Bundesländer und Staaten, sind auf der Pattenoberkante der linken Brusttasche der Uniformjacke11 aufgesetzt zu tragen.

3.

Feuerwehrspange

Die Feuerwehrspange ist mittig auf der Pattenoberkante der rechten Brusttasche der Uniformjacke aufgesetzt zu tragen. 70 mm breites und 28 mm hohes Messingabzeichen; mittig ein karminrotes Oval 15 mm breit und 28 mm hoch mit erhaben geprägtem Rand, darauf ein 11 mm breites und 10 mm hohes goldfarbenes Emblem (Feuerwehrhelm mit dahinter gekreuztem Feuerwehrbeil und Strahlrohr) aufgesetzt. Links und rechts vom Oval befindet sich je ein stufenförmig, reliefgeprägtes, altmessingfarbenes Eichenlaub.

Abschnitt 9 - Kennzeichnungen

Abschnitt 9
Kennzeichnungen

1.

Ständig zu tragende Helmkennzeichnungen12, 13

1.1

Verbandsführerin oder Verbandsführer

ein 7 mm bis 10 mm breiter, roter, umlaufender, dauerhaft angebrachter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert

1.2

Zugführerin oder Zugführer

zwei 70 mm x 7 mm rote, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachte, waagerechte Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes mit einem Abstand zwischen den Streifen von 5 mm fixiert

1.3

Gruppenführerin oder Gruppenführer

ein 70 mm x 7 mm roter, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachter waagerechter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert

1.4

Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger

ein auf der vorderen Helmseite mittig angebrachter, schwarzer, 50 mm großer Buchstabe „A“14

2.

Kennzeichnungen im Einsatz

Nur im Einsatz und nur für die Dauer der Wahrnehmung der jeweiligen Funktion sind Westen über der Einsatzkleidung zu tragen:

Tätigkeit

Beschreibung

2.1

Einsatzleiterin oder Einsatzleiter

gelbe Weste mit schwarzer Beschriftung „Einsatzleiter“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

2.2

Einsatzabschnittsleiterin oder Einsatzabschnittsleiter

weiße15 Weste mit schwarzer Beschriftung „Einsatzabschnittsleiter“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

2.3

Zugführerin oder Zugführer

rote Weste mit schwarzer Beschriftung „Zugführer“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

2.4

Pressesprecherin oder Pressesprecher

grüne Weste mit schwarzer Beschriftung „Presse“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

Nach Entscheidung des Landkreises oder der Gemeinde, soweit die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist, können folgende Funktionswesten getragen werden:

2.5

Gruppenführerin oder Gruppenführern

blaue Weste mit schwarzer Beschriftung „Gruppenführer“ auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

2.6

Atemschutzüberwachung

weiße Weste mit deutlich sichtbarem Karo-Muster schwarz auf reflektierendem Untergrund auf der Rückseite, vorn schwarz beschriftet mit „Atemschutzüberwachung“

2.7

Notfallbegleitung (Psychosoziale Notfallversorgung - PSNV)

violette Weste mit schwarzer Beschriftung auf reflektierendem Untergrund auf der Vorder- und Rückseite

Um die Sichtbarkeit des Trägers in Bezug auf die Tages- und Nachtauffälligkeit zu gewährleisten, muss die Fläche reflektierender und retroreflektierender oder fluoreszierender Streifen auf der Funktionsweste mindestens dem der durch die Weste verdeckten Fläche auf der Feuerwehrschutzkleidung entsprechen.

Weitere Funktionswesten dürfen im Einsatz nicht getragen werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.sachsen-anhalt.de.