Bek-Gluecksspielstaatsvertrag · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2008 Nr. 1, S. 98
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 7. Januar 2008

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) (SächsGVB. 2007 S. 547) ist gemäß seinem § 29 Abs. 1 Satz 1 am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Dresden, den 7. Januar 2008

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.