Zustimmungsgesetz-StV-Berufsvertretung-der-Psychologischen-Psychotherapeuten · Sachsen

Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Fundstelle:
SächsGVBl. 2005 Nr. 8, S. 266 Fsn-Nr.: 253
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Zustimmung

Zustimmung zum Staatsvertrag
über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten
und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und anderer Gesetze

Vom 9. September 2005

(1) Dem am 2. Juni 2005 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.