Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales der VwV-Vollstreckungsplan II
- Fundstelle:
- SächsABl. 2005 Nr. 10, S. 175
Berichtigung
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
der VwV-Vollstreckungsplan II
Vom 16. Februar 2005
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu § 53 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und zur Regelung der Zuständigkeiten der Einrichtungen für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach § 126a und §§ 453c, 463 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) (VwV-Vollstreckungsplan II) vom 31. März 2004 (SächsABl. S. 377) wird wie folgt berichtigt:
In der Anlage wird in der Lfd. Nr. 3, Spalte 6 die Angabe poststelle@skhro.sms.de durch die Angabe poststelle@skhro.sms.sachsen.de ersetzt.
Dresden, den 16. Februar 2005
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Pförtner
Referatsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.